Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.02.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03   

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BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03 (https://dejure.org/2004,9071)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2004 - Verg 25/03 (https://dejure.org/2004,9071)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - Verg 25/03 (https://dejure.org/2004,9071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer; Anspruch auf Nachfestsetzung höherer Gebühren; Reichweite der Bestandskraft oder Rechtskraft

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung in Kostenfestsetzungsverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 621 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86

    Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Vielmehr wird in diesen Fällen - wie auch sonst im Verwaltungsverfahren ohne gerichtliche Streitwertfestsetzung (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; Obermayer VwVfG 2. Aufl. § 80 Rn. 125 m.w.N.) - der vom Rechtsanwalt seiner Gebührenberechnung zugrunde gelegte Streitwert von der Vergabekammer inzident geprüft.
  • BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Zu einer Streitwertfestsetzung durch den Senat (die allerdings nur für das Beschwerdeverfahren gälte, aber im Hinblick auf § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Verfahren vor der Vergabekammer Bedeutung hätte, vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204; Senatsbeschluss vom 25.6.2003 - Verg 9/03) ist es mangels eines Hauptsache- Beschwerdeverfahrens nicht gekommen.
  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammer (Kostengrundentscheidungen ebenso wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse) das Rechtsmittel der sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben (vgl. BayObLG NZBau 2000, 59; VergabeR 2003, 109; Senatsbeschluss vom 20.1.2004 - Verg 21/03).
  • OLG München, 17.09.2002 - 11 W 1972/02

    Zur Ablehnung der Nachfestsetzung von Parteireisekosten

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Verschiedentlich wird die Nachfestsetzung nur für solche Kosten für möglich gehalten, die bisher noch nicht genannt waren (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 592), wenn es sich also um neue selbständige Posten bzw. Rechnungsbeträge selbständiger Art handelt (vgl. OLG München MDR 2003, 55).
  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist gegen Kostenentscheidungen der Vergabekammer (Kostengrundentscheidungen ebenso wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse) das Rechtsmittel der sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben (vgl. BayObLG NZBau 2000, 59; VergabeR 2003, 109; Senatsbeschluss vom 20.1.2004 - Verg 21/03).
  • BayObLG, 25.06.2003 - Verg 9/03

    Gegenstandswert für das Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Zu einer Streitwertfestsetzung durch den Senat (die allerdings nur für das Beschwerdeverfahren gälte, aber im Hinblick auf § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Verfahren vor der Vergabekammer Bedeutung hätte, vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204; Senatsbeschluss vom 25.6.2003 - Verg 9/03) ist es mangels eines Hauptsache- Beschwerdeverfahrens nicht gekommen.
  • OLG Hamburg, 17.08.1978 - 8 W 222/78
    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Demgegenüber geht eine breite Meinung dahin, dass eine Nachfestsetzung auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein kann (vgl. OLG Hamburg MDR 1979, 235; Stein/Jonas/Bork § 103 Rn. 12 m.w. Nachw. aus der Rechtsprechung; Zöller/Herget § 104 Rn. 21 "Nachliquidation").
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 9 W 1/96
    Auszug aus BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03
    Verschiedentlich wird die Nachfestsetzung nur für solche Kosten für möglich gehalten, die bisher noch nicht genannt waren (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 592), wenn es sich also um neue selbständige Posten bzw. Rechnungsbeträge selbständiger Art handelt (vgl. OLG München MDR 2003, 55).
  • OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06

    Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?

    Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03; Beschluss vom 6.2.2004,Verg 25/03).

    Selbst nach Unanfechtbarkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Vergabekammer kann die erstattungsberechtigte Partei die Nachfestsetzung höherer Gebühren verlangen, wenn sie im abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren irrtümlich von einem zu niedrigen Streitwert ausgegangen ist (BayObLG vom 6.2.2004, Verg 25/03).

    Der Senat folgt darüber hinaus der überwiegenden Meinung, dass eine Nachfestsetzung auch für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen zulässig sein kann (ebenso BayObLG vom 6.2.2004, a.a.O.; vgl. auch Zöller/Herget § 104 Rn. 21 Stichworte "Nachliquidation" und ,,Streitwert").

    Dies unterscheidet den Fall auch von demjenigen, der der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6.2.2004 (Verg 25/03) zugrunde lag.

  • VG Sigmaringen, 13.03.2008 - 5 K 396/08

    Nachfestsetzungsantrag im Kostenfestsetzungsverfahren bei irrtümlich zu niedrig

    Bisher nicht angemeldete Kosten werden von der Rechtskraftwirkung nicht erfasst; insoweit ist die Zulässigkeit der Nachfestsetzung allgemein anerkannt (BVerfG, Beschluss vom 17.2.1995, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 6.2.2004 - Verg 25/03 -, ZfBR 2004, 621 mit zahlreichen Nachweisen; Eyermann/Happ, VwGO, § 164, a.a.O).

    Dies gilt auch hinsichtlich der Nachfestsetzung für die Forderung von Mehrbeträgen von schon geltend gemachten Ansätzen (BayObLG, Beschluss vom 6.2.2004, a.a.O.; Beschluss vom 30.1.2007 - Verg 20/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 14.6.1985 - 6 W 16/85 - OLG Hamburg, Beschluss vom 17.8.1978 - 8 W 222/78 -, MDR 1979, 235; Stein/Jonas/Bork, ZPO, § 103 RdNr. 12), so dass die Rechtskraft des ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschlusses der Nachfestsetzung einer höheren, aus dem richtigen Gegenstandswert folgenden Verfahrens- und Terminsgebühr nicht entgegensteht (BayObLG, Beschlüsse vom 6.2.2004 und vom 30.1.2007, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.2.1981 - 23 W 51/81 -, AnwBl. 1982, 74; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 104 RdNr. 21 Stichwort Streitwert).

    Diese Grundsätze finden neben der Regelung des § 107 ZPO Anwendung, nach dem eine Änderungsfestsetzung ferner dann möglich ist, wenn der für die Gebührenberechnung des Rechtsanwalts zu Grunde gelegte Streitwert vom Gericht nachträglich abweichend festgesetzt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6.2.2004, a.a.O.).

  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03, Beschluss vom 6.2.2004, Verg 25/03).
  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03, Beschluss vom 6.2.2004, Verg 25/03).
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Kostengläubiger und Kostenschuldner stehen sich im Beschwerdeverfahren kontradiktorisch gegenüber, vgl. Beschluss des BayObLG vom 06.04.2004 - Verg 25/03.4) Der Gegenstandswert der Beschwerde richtet sich nach dem Kosteninteresse des Beigeladenen.
  • VK Südbayern, 08.12.2003 - 120.3-3194.1-16-04/03

    Erneute Kostenfestsetzung mit verändertem Gegenstandswert

    BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03 .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - VII-Verg 25/03   

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https://dejure.org/2004,28187
OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - VII-Verg 25/03 (https://dejure.org/2004,28187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2004 - VII-Verg 25/03 (https://dejure.org/2004,28187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - Verg 25/03
    Die Entscheidung der Vergabekammer liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Senats (vgl. den Beschluss vom 20.7.2000, Az. Verg 1/00 = NZBau 2000, 486, 487 f.).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

    Keine Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 2) - Verstoß gegen Rügeobliegenheit

    Weiterhin ist wesentlich, dass die ausgeschriebenen Leistungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Antragsgegner sind (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: VII Verg 42/10 in VergabeR 2011, S. 648; OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003, Az.: 17 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004, Az.: VII - Verg 25/03).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - Verg 107/04

    anwaltliche Vertretung des öffentlichen Auftraggebers

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5.2.2004, VII-Verg 25/03; 7.1.2004, VII-Verg 55/02; 10.6.2003, VII-Verg 55/02 und 20.7.2000, Verg 1/00, NZBau 2000, 486) hat die Vergabekammer - gemessen an den Erfordernissen einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung - eine anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin im Nachprüfungsverfahren mit Recht für erforderlich erachtet.
  • VK Düsseldorf, 21.11.2003 - VK-33/03

    Wettbewerbsbeeinträchtigung setzt Kenntnis vom Konkurrenzangebot voraus!

    Dies müsse unter Berücksichtigung der Entscheidung OLG Düsseldorf - VII Verg 25/03 ­ zum Ausschluss beider Angebote führen.
  • VK Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 2 VK LSA 37/12

    Zuschlagserteilung trotz Bieterinsolvenz?

    Weiterhin ist wesentlich, dass die ausgeschriebene Leistungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Antragsgegner ist (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: VII Verg 42/10 in VergabeR 2011, S. 648; OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003, Az.: 17 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004, Az.: VII - Verg 25/03).
  • VK Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 2 VK-LSA 37/12

    Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags Entscheidung des Antragsgegners zur

    Weiterhin ist wesentlich, dass die ausgeschriebene Leistungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Antragsgegner ist (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: VII Verg 42/10 in VergabeR 2011, S. 648; OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003, Az.: 17 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004, Az.: VII - Verg 25/03).
  • VK Düsseldorf, 21.11.2003 - VK-33/03L

    Verpflichtung zur Bürotätigkeit an Sonntagen und Feiertagen nach Treu und

    Dies müsse unter Berücksichtigung der Entscheidung OLG Düsseldorf - VII Verg 25/03 - zum Ausschluss beider Angebote führen.
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